Übereinstimmend mit der Beschwerdeführerin ist zunächst festzustellen, dass sich in Art. 8i Abs. 2 und 3 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung keine Regelung dafür findet, dass Monatslöhner im Summarverfahren entgegen Art. 34 Abs. 2 AVIG keinen Anspruch auf Ferien- und Feiertagsentschädigungen haben sollen: Insbesondere lässt sich Art.