): Der massgebende Monatsverdienst wird durch die durchschnittlich pro Monat zu leistenden Arbeitsstunden dividiert. Diese Monatsarbeitszeit (netto) wird ausgehend von der Jahresarbeitszeit (brutto) berechnet, von welcher die jährlichen Ferienstunden (beispielsweise bei einem fünfwöchigen Ferienzuschlag und einer 40 Stunden Woche = 200 Stunden) und die jährlichen Feiertagestunden (beispielsweise 8 Tage à 8 Stunden = 64 Stunden) in Abzug gebracht werden. Die so erhaltene Nettojahresarbeitszeit wird durch 12 dividiert. Der massgebende Monatsverdienst (vgl. dazu AVIG-Praxis KAE Ziff.