AVIG sei mit der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung und mit dem dort angeordneten Summarverfahren ausser Kraft gesetzt worden. Der Bundesrat habe bewusst entschieden, dass nicht sämtliche gesetzlichen und rechnerischen Vorgaben gemäss der vorbestehenden Gesetzgebung umgesetzt werden könnten, da die schnelle und administrativ einfache Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung habe sichergestellt werden müssen. 4. Im streitbetroffenen Zeitraum vom März bis Mai 2020 leistete die Arbeitslosenkasse die Kurzarbeitsentschädigung im Summarverfahren gemäss der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung. Der für das Summarverfahren einschlägige Art. 8i Covid-19-Verordnung