Diese Untersuchungspflicht dauert so lange an, bis über die für die Beurteilung des streitigen Anspruchs erforderlichen Tatsachen hinreichend Klarheit besteht (BGer-Urteil 9C_296/2018 vom 14.2.2019 E. 4). 3. 3.1 Die Beschwerdeführerin beanstandet den angefochtenen Einspracheentscheid zusammengefasst dahingehend, dass bei der Berechnung der Höhe der Kurzarbeitsentschädigung neu im Rahmen des anlässlich der ausserordentlichen Lage eingeführten Summarverfahrens bei im Monatslohn angestellten Mitarbeitenden keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen eingerechnet würden.