Am 29. April 2020 richtete die Arbeitslosenkasse die Zahlung für den Monat März 2020 aus. Unter Hinweis darauf, dass für im Monatslohn beschäftigte Angestellte kein Anspruch auf Ferien- und Feiertagsentschädigungen berücksichtigt werden könne, forderte die Arbeitslosenkasse am 22. Mai 2020 mit der Auszahlung für den Monat April 2020 zu viel ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigungen für den März 2020 zurück und rechnete auch bei den Auszahlungen von Kurzarbeitsentschädigungen für die Monate April und Mai 2020 keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen für Monatslöhner ein.