"Kaminfeger/innen führen ihre Werkzeuge und Apparate in ihrem Wagen mit: Hochdruckreiniger, Staub- und Wassersauger, Rohrwischer, Stahlbürsten, Rollruten etc." (www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?id=2990, besucht am 2.7.2019). Auch damit besteht aber noch keine andere Ausgangslage als bei einer Vielzahl anderer Handwerksberufe, in welchen ebenfalls Arbeitsmaterial mitzuführen ist, ohne dass deswegen generell der Erwerb des Führerausweises als beruflich notwendige Aus- bzw. Weiterbildungskosten anerkannt würde.