Es entstehen auch keine Probleme, wenn eine früher geschäftlichen Zwecken dienende Liegenschaft erst einige Jahre nach der Aufgabe der Geschäftstätigkeit verkauft und damit ins Privatvermögen überführt wird (vgl. ZAK 1986 S. 578). Der Versicherte ist in einem solchen Fall von der Ausgleichskasse für das betreffende Jahr wieder als Selbständigerwerbender zu erfassen (Erläuterungen in: AHI-Praxis 3/2000 S. 114). Auch aus diesen Erläuterungen (S. 130) ergibt sich, dass der vormalige Art. 41bis Abs. 2 lit.