17 AHVV (dito aAHVV) – erfasst werden. Ein spezielles Verfahren für die Beitragserhebung auf Kapitalgewinnen (inkl. Überführungsgewinnen) erübrigte sich damit künftig in der AHV genauso, wie die Jahressteuern bei der direkten Bundessteuer im System der Gegenwartsbemessung überflüssig wurden. Es entstehen auch keine Probleme, wenn eine früher geschäftlichen Zwecken dienende Liegenschaft erst einige Jahre nach der Aufgabe der Geschäftstätigkeit verkauft und damit ins Privatvermögen überführt wird (vgl. ZAK 1986 S. 578).