41bis AHVV. Im Zuge des Wechsels im Bund wie auch im Kanton Luzern von der Vergangenheitsbesteuerung (Praenumerando-System) zur Gegenwartsbesteuerung (Postnumerando-System) per 1. Januar 2001 wurden auch die Normen der AHVV zu den Verzugs- und Vergütungszinsen revidiert. Art. 41bis Abs. 2 aAHVV in der Fassung vom 1. Januar 1988, gültig bis 31. Dezember 2000 (abrufbar unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19470240/200007010000/831.101.pdf), lautete hinsichtlich des Beginns des Zinsenlaufs wie folgt: "Der Zinsenlauf beginnt: im allgemeinen mit dem Ablauf der Zahlungsperiode;