Er macht dazu in seiner Beschwerdeschrift und seiner Ergänzung vom 10. Februar 2019 sinngemäss geltend, es seien inzwischen sechs Jahre vergangen bis zur definitiven Veranlagung. Diese durch die Motion Müller verursachte Rechtsunsicherheit und die damit entstandene Verzögerung bei der Veranlagung seien durch die Behörde und nicht durch ihn verschuldet, weshalb er nicht bereit sei, diese Zinsen zu tragen (vgl. dazu Motion Nationalrat Leo Müller, Nr. 12.3172, Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, abrufbar unter www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123172;