1,5 % von Fr. 126'000.--). 4.3. Hingegen überzeugt die Begründung der Ausgleichskasse für die Erhebung der Beiträge Familienzulagen nicht. Wie vorstehend ausgeführt, werden die Familienzulagen für die selbständigen Landwirte vom Bund und den Kantonen finanziert. Die Landwirte selber bezahlen somit keine Beiträge. Die Landwirte können wie andere Selbständigerwerbende ihre Grundstücke während ihrer Geschäftstätigkeit, bei Aufgabe ihres Betriebes oder – wie vorliegend der Beschwerdeführer – auch erst in den Folgejahren nach der Erwerbsaufgabe veräussern oder aber in ihr Privatvermögen überführen.