3. Nachdem die Qualifikation des Kapitalgewinns von Fr. 143'100.-- aus der Überführung eines Grundstücks des Beschwerdeführers vom Geschäfts- ins Privatvermögen als sozialversicherungsbeitragspflichtiges Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu Recht unbestritten blieb, ist vorab die Rechtmässigkeit des darauf erhobenen Verwaltungskostenbeitrags von Fr. 381.80 zu prüfen. Die Ausgleichskassen erheben von ihren Mitgliedern (Arbeitgebern, Selbständigerwerbenden usw.) zur Deckung ihrer Verwaltungskosten sowie der Revisions- und Kontrollkosten Verwaltungskostenbeiträge (Art. 69 Abs. 1 und 3 AHVG).