Für die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist insbesondere die Rechtsprechung gemäss BGE 138 II 32 beachtlich (vgl. dazu nachfolgende E. 5.5). 3. Nachdem die Qualifikation des Kapitalgewinns von Fr. 143'100.-- aus der Überführung eines Grundstücks des Beschwerdeführers vom Geschäfts- ins Privatvermögen als sozialversicherungsbeitragspflichtiges Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu Recht unbestritten blieb, ist vorab die Rechtmässigkeit des darauf erhobenen Verwaltungskostenbeitrags von Fr. 381.80 zu prüfen.