Mit dem Einspracheentscheid wurde nach einem Rektifikat der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern vom 7. September 2018, wonach das Einkommen des Beschwerdeführers aus selbständiger Tätigkeit – unbestritten aus einem Liquidationsgewinn aus der Überführung von Liegenschaften aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen stammend – Fr. 146'105.-- und nicht wie am 15. Juni 2018 gemeldet Fr. 191'200.-- betrage, das sozialversicherungsbeitragspflichtige Einkommen (abgerundet) auf Fr. 143'100.-- festgelegt (Einkommen Fr. 146'105.--, abzüglich Rentnerfreibetrag Fr. 16'800.--, Aufrechnung persönliche Beiträge Fr. 13'889.90). Dieses Einkommen blieb gestützt auf den Rechtsschriftenwechsel