Mit dem Einspracheentscheid sei er einverstanden, was das beitragspflichtige Einkommen (Fr. 143'100.--) betreffe. Seine persönlichen Beiträge beliefen sich jedoch auf Fr. 13'889.-- und nicht auf Fr. 16'152.--. Diesen Betrag von Fr. 13'889.-- sei er bereit zu bezahlen, nicht jedoch Verzugszinsen und andere Verwaltungskosten.