Am 28. Januar 2019 unterzeichneten sie eine provisorische Leistungsvereinbarung. Auf entsprechenden Antrag des Pflegeheims A setzte die Stadt Luzern mit Verfügung vom 15. Mai 2019 den Vollkostentarif für das Jahr 2019 auf Fr. 1.30 pro Pflegeminute fest, was sie mit Einspracheentscheid vom 11. September 2019 bestätigte. Dagegen liess das Pflegeheim A Beschwerde erheben. Beantragt wurde unter anderem die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Festsetzung des Vollkostentarifs 2019 auf Fr. 1.33 pro Pflegeminute. Das Kantonsgericht tauschte sich vorab mit den Parteien und dem kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) betreffend sachliche Zuständigkeit aus.