Die von A und B gegen die beiden Verfügungen erhobene gemeinsame Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 1. Februar 2018 ab. Dagegen erhoben A und B wiederum gemeinsam Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragten sinngemäss eine Überprüfung ihrer Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2017. Die Ausgleichskasse beantragte vernehmlassend die Abweisung der Beschwerde. A und B verzichteten stillschweigend auf eine ihnen freigestellte Replik. Aus den Erwägungen: 1. 1.1. Die Ausgleichskasse hat die von den Brüdern gemeinsam eingereichte Einsprache gegen die beiden Verfügungen im Rahmen eines einzigen Entscheids beurteilt.