| | Entscheid: | Mit Verfügungen vom 10. Februar 2017 mit dem Titel "provisorische Berechnung Prämienverbilligung 2017" sprach die Ausgleichskasse Luzern A, geboren 1993, Fr. 2'166.-- und B, geboren 1996, Fr. 2'746.80 als Prämienverbilligung für das Jahr 2017 zu. Diese Verfügungen blieben unangefochten. Am 26. September 2017 erliess die Ausgleichskasse Luzern zwei weitere Verfügungen, mit denen sie den Jahresanspruch 2017 auf Prämienverbilligung definitiv festlegte.