AVIV zur Anwendung gelange, auf diesen Zeitpunkt abzustellen sei, kann ihr nicht gefolgt werden. Die gesundheitliche Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit war vorliegend klarerweise schon viel früher eingetreten, weshalb denn auch mit Vorbescheid vom 17. September 2018 bzw. mit entsprechender Verfügung vom 7. November 2018 rückwirkend ab 1. September 2012 eine ganze und ab 1. April 2013 eine Dreiviertelsrente zugesprochen wurde. Der Zeitpunkt des Rentenentscheids der Invalidenversicherung ist für die Arbeitslosenversicherung lediglich insoweit von Relevanz, als bis dahin in Bezug auf die IV-Leistungsansprüche ein Schwebezustand besteht und demgemäss die Arbeitslosenversicherung gemäss Art.