Die Arbeitslosenkasse ihrerseits bestätigte am 15. November 2018 ihren Entscheid, ab dem 1. Oktober 2018 den versicherten Verdienst auf Fr. 1'609.-- herabzusetzen, derweil A am 12. November 2018 gegen die Verfügung vom 11. Oktober 2018 Einsprache erhob. Mit Verfügung vom 16. November 2018 machte die Arbeitslosenkasse eine Rückforderung von zu viel ausbezahlten Leistungen im Betrag von Fr. 4'280.50 geltend. In ihrem Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2018 wies die Arbeitslosenkasse die Einsprache vom 12. November 2018 ab. Gegen die Rückforderungsverfügung vom 16. November 2018 liess A am 11. Dezember 2018 Einsprache erheben.