Mit Verfügung vom 11. Oktober 2018 teilte die Arbeitslosenkasse sodann mit, da A den Vorbescheid der IV-Stelle angenommen habe, betrage seine Resterwerbsfähigkeit nun 33 %, weshalb der versicherte Verdienst sich ab 1. Oktober 2018 auf Fr. 1'609.-- reduziere. In seinem Schreiben vom 22. Oktober 2018 hielt A an seinem Standpunkt fest. Die IV-Stelle verfügte schliesslich am 7. November 2018 im Sinn ihres Vorbescheids. Die Arbeitslosenkasse ihrerseits bestätigte am 15. November 2018 ihren Entscheid, ab dem 1. Oktober 2018 den versicherten Verdienst auf Fr. 1'609.-- herabzusetzen, derweil A am 12. November 2018 gegen die Verfügung vom 11. Oktober 2018 Einsprache erhob.