Andernfalls – d.h. falls A sich mit dem Vorbescheid nicht einverstanden erklärte – bliebe es vorerst beim versicherten Verdienst von Fr. 2'438.--. A liess durch die Procap beantragen, es sei weiterhin von einem versicherten Verdienst in der Höhe von Fr. 2'438.-- auszugehen (Schreiben vom 1.10.2018), woraufhin die Arbeitslosenkasse ihre Auffassung mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 nochmals verdeutlichte. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2018 teilte die Arbeitslosenkasse sodann mit, da A den Vorbescheid der IV-Stelle angenommen habe, betrage seine Resterwerbsfähigkeit nun 33 %, weshalb der versicherte Verdienst sich ab 1. Oktober 2018 auf Fr. 1'609.-- reduziere.