Die IV-Stelle kündigte am 17. September 2018 an, ab 1. September 2012 eine ganze und ab 1. April 2013 eine Dreiviertelsrente – gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 67 % – auszurichten (Vorbescheid vom 17.9.2018). Gleichentags forderte A die Arbeitslosenkasse erneut zu Vorleistungen auf. Mit Schreiben vom 18. September 2018 teilte die Arbeitslosenkasse alsdann mit, sollte A mit dem Vorbescheid vom 17. September 2018 einverstanden sein, so hätte dies zur Konsequenz, dass die Arbeitslosenkasse nicht mehr vorleistungspflichtig wäre und sich deshalb der versicherte Verdienst auf Fr. 1'609.-- verringern würde.