Ferner betrage der versicherte Verdienst ab dem 1. März 2018 Fr. 2'438.--. Gegen diese Verfügung erhob A Einsprache, indem er das Schreiben vom 25. April 2018 nochmals der Arbeitslosenkasse – mit dem Hinweis auf die betreffende Verfügung – zukommen liess (Eingang bei der Arbeitslosenkasse am 22.5.2018). Seine Einsprache ergänzte er mit Schreiben vom 30. Mai 2018. In der Folge liess A am 16. Juli 2018 der Arbeitslosenkasse eine weitere Eingabe zukommen, welche am 20. Juli 2018 beantwortet wurde. Mit Einspracheentscheid vom 25. Juli 2018 wies die Arbeitslosenkasse die Einsprache ab.