4.2.2. Zu prüfen bleibt, in welchem Zeitpunkt dieser Schaden eingetreten ist: Den Akten lässt sich in diesem Zusammenhang entnehmen, dass der Ausgleichskasse am 23. Januar 2017 für einen Betrag von gesamthaft Fr. 2'963.40 eine Pfändungsurkunde gemäss Art. 115 SchKG ausgestellt wurde, wobei als Schuldnerin die B GmbH aufgeführt ist. Der ungedeckt gebliebene Betrag von Fr. 2'963.40 ist dabei sowohl in Bezug auf die einzelnen Elemente wie auch in masslicher Hinsicht (jedoch noch vor Abzug der Gutschrift von Fr. 335.--) mit der mittels Schadenersatzverfügung vom 25. Januar 2018 geltend gemachten Forderung identisch. Dies wird denn auch von keiner der Parteien bestritten.