Die Mahngebühren von Fr. 40.-- sind sodann der gesetzlichen Mahnung vom 6. Mai 2016 zu entnehmen. Die Betreibungskosten von total Fr. 352.-- setzen sich aus den Betreibungskosten von Fr. 125.30 und den Pfändungskosten im Betrag von Fr. 226.70 zusammen. Schliesslich sind auch die Verzugszinsen von Fr. 98.50 ausgewiesen, was einen Gesamtbetrag von Fr. 2'963.40 ergibt. Hiervon zog die Ausgleichskasse eine Gutschrift von Fr. 335.-- ab, welche sich aus einer von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen Verrechnung gemäss der Jahresabrechnung vom 17. März 2017 (Abrechnungsperiode 1.1.-31.12.2016) im Betrag von Fr. 313.-- sowie der Rückverteilung der CO2-Abgabe im Umfang von Fr. 22.-- ergibt.