Der von der Ausgleichskasse geltend gemachte Schaden im Betrag von Fr. 2'628.40 und seine Zusammensetzung können der Schadenersatzverfügung vom 25. Januar 2018 entnommen werden. Demnach fordert die Beschwerdegegnerin in der Hauptsache entgangene AHV/IV/EO-Lohnbeiträge von Fr. 1'793.70, Verwaltungskosten auf diesen Lohnbeiträgen von Fr. 39.45, ALV-Beiträge von Fr. 384.90, Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) von Fr. 253.65 sowie Beiträge an die FAK Arbeitslosenhilfsfonds von Fr. 1.20 (Hauptforderung total Fr. 2'472.90). Weiter sind Mahngebühren von Fr. 40.--, Betreibungskosten von Fr. 352.-- und Verzugszinsen von Fr. 98.50 aufgelistet.