In der Folge forderte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 25. Januar 2018 von A Schadenersatz in der Höhe von insgesamt Fr. 2'628.40 für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Dagegen erhob A Einsprache, welche die Ausgleichskasse mit Entscheid vom 3. Juli 2018 abwies. In der Zwischenzeit war am 7. Februar 2018 über die B GmbH der Konkurs eröffnet und mit Entscheid vom 9. Mai 2018 das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt worden. Schliesslich wurde die Gesellschaft von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht.