Mit dem Tagessatz von Fr. 168.-- für das vom Beschwerdeführer bewohnte Zimmer gehört das Betagtenzentrum B in Z zum günstigsten Viertel der Ansätze aller Pflegeheime der Planungsregion Luzern. Insgesamt deckt die vom Regierungsrat festgesetzte Taxe lediglich rund einen Viertel der Ansätze sämtlicher Pflegeheime des ganzen Kantons. Damit verfängt der Einwand der Beschwerdegegnerin, die Heime der Gemeinde Z seien vergleichsweise eher teurer, nicht. Sie macht denn auch wie erwähnt nicht geltend, die über Fr. 140.-- pro Tag liegende Taxe sei auf unnötigen Luxus zurückzuführen.