Bei einem Kapitalbezug steigt somit zumindest theoretisch die Wahrscheinlichkeit, im Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein (vgl. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf, Bericht des Bundesrates vom 20.11.2013 in Erfüllung der Postulate Humbel [12.3602] vom 15.6.2012, Kuprecht [12.3673] vom 11.9.2012 und der FDP-Liberalen Fraktion [12.3677] vom 11.9.2012, S. 5 f., abrufbar unter: https://www.bsv.admin.ch/bsv/ de/home/sozialversicherungen/el/reformen-und-revisionen/el-reform.html, besucht am 13.12.2019). Der Bundesrat führte jedoch dazu aus, es stehe keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, mit der ein Zusammenhang zwischen Kapitalbezügen