2018, a.a.O., S. 2) und damit um 15,37 %. Ebenfalls zu erwähnen ist, dass sich der Anteil der Sozialhilfe beziehenden Personen im Alter von 80 plus von 1,3 % im Jahr 2011 bis auf 3,5 % im Jahr 2018 beinahe verdreifacht hat (Wirtschaftliche Sozialhilfe: Unterstützte Personen nach soziodemografischen Merkmalen seit 2003, Kanton Luzern, lustat kt003_zz_0000_071, aktualisiert am 3.10.2019, besucht am 12.12.2019). Auch das ist ein Hinweis darauf, dass das Luzerner System, wie es derzeit ausgestaltet ist, zu einer Sozialhilfeabhängigkeit führt. Gerade das widerspricht jedoch dem Ziel von Art. 10 Abs. 2 lit.