Anzunehmen ist, dass sich der von den Gemeinden zu übernehmende Anteil der von den EL nicht gedeckten Taxen weiter reduzieren wird, da zumindest ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner länger in der Lage sein sollte, die ungedeckten Taxen aus dem eigenen Vermögen zu bezahlen (unterschiedliche Vermögensfreigrenzen bei den EL und bei der WSH). Unter diesen Umständen erachten wir eine Erhöhung der Taxgrenze auf 141 Franken oder höher als nicht vertretbar und beabsichtigen weiterhin, die Taxgrenze bei 133 Franken festzulegen.