Der kantonalen Botschaft B 155, a.a.O., ist auf S. 22 zu entnehmen: "(…) Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Auswirkungen der Erhöhung der Vermögensfreibeträge bei den EL (zusätzliche Bezügerinnen und Bezüger; vgl. Kap.B.III) heute noch nicht beziffert werden können. Anzunehmen ist, dass sich der von den Gemeinden zu übernehmende Anteil der von den EL nicht gedeckten Taxen weiter reduzieren wird, da zumindest ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner länger in der Lage sein sollte, die ungedeckten Taxen aus dem eigenen Vermögen zu bezahlen (unterschiedliche Vermögensfreigrenzen bei den EL und bei der WSH).