27,1 % bei korrigiertem Total) der Pflegebetten im gesamten Kanton, bei denen die maximale Taxpauschale die tatsächlichen Kosten zu decken vermag, verwiesen werden. Das würde die Wahl des Ortes der letzten Lebensstation in unangemessener Weise einschränken und wäre wohl auch tatsächlich kaum realisierbar, zumal sich die meisten dieser Plätze in einer anderen Planungsregion befinden und bei einer fast 100%igen Belegung der kantonalen Pflegeheime das entsprechende Angebot nicht besteht. Will man den unterschiedlichen Planungsregionen Rechnung tragen, wäre z.B. auch eine Festlegung der maximalen Tagespauschale nach Planungsregion denkbar. 10.5. Der kantonalen Botschaft B 155, a.a.