Auch wenn es per se keinen Anspruch gibt, in seiner letzten Wohnsitzgemeinde einen Pflegeplatz zu erhalten, können die Versicherten aus der bevölkerungsreichsten und grössten Planungsregion nicht einfach auf die 26,5 % (resp. 27,1 % bei korrigiertem Total) der Pflegebetten im gesamten Kanton, bei denen die maximale Taxpauschale die tatsächlichen Kosten zu decken vermag, verwiesen werden.