Unter diesen Umständen, wie auch bei einer Bettenauslastung von 97 % im Jahr 2017 und einer solchen von 98 % im Jahr 2018 (Curaviva Benchmark Z-CH 2018, a.a.O.) erscheint der Verweis der Beschwerdegegnerin, dass es dem Beschwerdeführer offen gestanden hätte, in einem der 23 Betagtenheime im Kanton, deren Tagespauschalen bei Fr. 140.-- oder tiefer gelegen hätten, einen Platz zu suchen, nicht realistisch. Auch wenn es per se keinen Anspruch gibt, in seiner letzten Wohnsitzgemeinde einen Pflegeplatz zu erhalten, können die Versicherten aus der bevölkerungsreichsten und grössten Planungsregion nicht einfach auf die 26,5 % (resp.