74,3 % bei korrigiertem Total) der Pflegebetten lagen die Kosten bei den vom Beschwerdeführer verlangten Fr. 168.-- oder gar noch höher und verursachten damit eine zusätzliche jährliche finanzielle Belastung von Fr. 10'220.-- (365 x Fr. 28.--) oder mehr, welche durch die kantonale Regelung vollumfänglich den versicherten Personen auferlegt wurde und wird. Unter diesen Umständen, wie auch bei einer Bettenauslastung von 97 % im Jahr 2017 und einer solchen von 98 % im Jahr 2018 (Curaviva Benchmark Z-CH 2018, a.a.