In Prozentzahlen ausgedrückt deckt damit die vom Regierungsrat festgelegte maximale Tagespauschale in der Planungsregion Luzern lediglich in 2,2 % (resp. 2,3 bei korrigiertem Total) der Fälle die tatsächlichen Kosten. Bei 75,3 % (resp. 74,3 % bei korrigiertem Total) der Pflegebetten lagen die Kosten bei den vom Beschwerdeführer verlangten Fr. 168.-- oder gar noch höher und verursachten damit eine zusätzliche jährliche finanzielle Belastung von Fr. 10'220.-- (365 x Fr. 28.--) oder mehr, welche durch die kantonale Regelung vollumfänglich den versicherten Personen auferlegt wurde und wird.