la=de-CH, besucht am 12.12.2019). In diesem Sinn ist darauf hinzuweisen, dass es – entgegen den Feststellungen im Evaluationsbericht 2016 (a.a.O., S. 17) – der kantonale Gesetzgeber in der Hand hat, die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine Bewilligungserteilung mit einem taxsteuernden Element zu schaffen. 10.3. Gestützt auf die oben (E. 9.5; vgl. auch Taxerhebung 2018 der Curaviva LU, Version 1.3 vom 31.1.2018) angeführte Tabelle zeigt sich, dass im Kanton Luzern im Jahr 2018 lediglich 1'303 von 4'910 (resp. 4'810 bei korrigiertem Total) Pflegebetten zur Verfügung standen, deren Tagestaxe kleiner oder gleich Fr. 140.-- war. Demgegenüber waren bei 3'607 (resp.