Es liegt am kantonalen Gesetzgeber, über die Bewilligungsvoraussetzungen für Pflegebetten objektive und praktikable Steuerungselemente in Bezug auf die Kosten zu entwickeln (vgl. auch die Weisung zur Rechnungslegung in Pflegeheimen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, abrufbar unter: https://disg.lu.ch/media/DISG/Dokumente/Themen/Soziale_Ein richtungen/sE_2017_Rechnungslegung_Weisung.pdf?la=de-CH, besucht am 12.12.2019).