2'557) für die Planungsregion Luzern oder den gesamten Kanton (4'657 resp. 4'557) abgestellt wird (vgl. E. 10.3 f.). 10. 10.1. Mit der Erteilung der Befugnis einer Taxbegrenzung an die Kantone wollte der Bundesgesetzgeber erreichen, dass keine Pflegeheime mit einem hohen und damit teuren Standard ("Luxusheime") über die ELG finanziert werden (vgl. E. 8.8). Die Beschwerdegegnerin legt jedoch nicht dar, dass es sich bei dem vom Beschwerdeführer bewohnten Heim um eines handelt, welches überdurchschnittlichen Luxus anbietet.