Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-189/2012 vom 3. März 2014 geht der Planung des stationären Bereichs eine Bedarfsanalyse voraus. Entgegen der Pflegeheimplanung 2010, welche die Platzzahl für das Jahr 2020 anhand der Abdeckungsrate (Schweizer Durchschnitt 2008 als Zielwert) normativ festlegte, geht der Planung des stationären Bereichs 2018 - 2025 neu eine Analyse des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) zum aktuellen und künftigen Bedarf der Wohnbevölkerung voraus (Planungsbericht 2018, S. 2). 9.4. Im Kanton Luzern ist der Regierungsrat für die Erarbeitung einer bedarfsgerechten Pflegeheimversorgung nach Art.