Sie wurde im Auftrag des Departementsvorstehers durch die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) durchgeführt. Die Pflegeheimliste ist nach Regionen gegliedert und umfasst die fünf Regionen Luzern, Seetal, Sursee, Willisau, Entlebuch (vgl. Planungsbericht 2010, S. 11 und Anhang 2, Planungsbericht 2016, S. 3 sowie Taxerhebung 2018 der Curaviva LU, Version 1.3 vom 31.1.2018; § 2b Abs. 3 BPG). Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-189/2012 vom 3. März 2014 geht der Planung des stationären Bereichs eine Bedarfsanalyse voraus.