3.3.1 S. 8). Die LU-ELG und die LU-ELV wurden anlässlich der Neuordnung der Pflegefinanzierung (im Jahr 2010, Geltung ab 1.1.2011) erneut überarbeitet (vgl. Botschaft B 155, a.a.O., D. V. S. 34 f.). 9.2. In Anhang 4 des Luzerner Handbuchs zur Sozialhilfe wird schliesslich unter dem Titel "Taxausgleich in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe für Bewohner in Luzerner Alters- und Pflegeheimen" festgehalten, dass die im Kanton Luzern für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zuständigen Gemeinden einen Taxausgleich in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe für Bewohnerinnen und Bewohner in Luzerner Alters- und Pflegeheimen gewähren können.