4 S. 48 ff.). Mit der damals festgelegten Taxpolitik sollte erreicht werden, dass die Pflegeheimkosten fast umfassend über die Ergänzungsleistungen finanziert und damit die Objektfinanzierung der Heime (Heimdefizite) und die Finanzierung über die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) merklich reduziert werden könnten (vgl. Botschaft B 183 a.a.O., Ziff. 4d S. 50 Mitte), was nicht vollumfänglich erreicht wurde (Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die Evaluation der Kosten der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung B 25 vom 5.1.2016 [Evaluationsbericht 2016], Ziff. 3.3.1 S. 8).