ein, während sie den Kantonen erlaubte, die Subventionierung von Aufenthaltskosten zu unverhältnismässigen Tarifen zu verweigern. Die Pflicht der Kantone, dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht zu Sozialhilfeabhängigkeit führt, gilt somit nur bei einem "anerkannten" Heim. Dies bedeutet, dass sowohl die Tarife der Einrichtung als auch ihre Qualität geprüft werden und dass die Pflegeheime gehalten sind, diesbezüglich Rechenschaft abzulegen (Voten der Parlamentarierinnen Meyer, Maury Pasquier und Humbel Näf [AmtlBull NR 2007, S. 1116 ff.]). Gemäss Art.