Dummermuth, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV: Entwicklungen und Tendenzen, SZS 2011 S. 114 ff., 128). Während unter dem alten System der als jährliche Ergänzungsleistungen zu entrichtende Betrag beschränkt war, wurde diese Begrenzung durch das revidierte ELG aufgehoben, sodass die Gesamtheit des Ausgabenüberschusses seither von den Kantonen getragen wird (Müller, NFA: Welche Änderungen ergeben sich bei den Ergänzungsleistungen? Soziale Sicherheit CHSS 5/2007 S. 258 ff., 260; Portmann, Ergänzungsleistungen: Auswirkungen der Totalrevision von 2008, Soziale Sicherheit CHSS 4/2009 S. 239 ff.