Ergänzungsleistungen beziehende Heimbewohnerinnen und Heimbewohner trotz Taxausgleich zwangsweise in die Sozialhilfe abrutschen würden. Der Vermögensfreibetrag im Rahmen des Taxausgleichs liege mit Fr. 8'000.-- über demjenigen der Sozialhilfe. 7.6. Weiter könne auch der Aussage, mit der Beschränkung der anrechenbaren Aufenthaltstaxe auf Fr. 140.-- pro Tag werde die Vermögensfreigrenze von Fr. 37'500.-- unterlaufen, nicht gefolgt werden. Eine Person, die Ergänzungsleistungen beziehe, habe keinen Anspruch darauf, dass ihr Vermögen unangetastet bleibe, auch wenn es unter dem genannten Freibetrag liege.