Damit habe bereits damals im Kanton Luzern die Deckungsquote bei über 93 % gelegen. 7.4. Zudem übernehme der Kanton Luzern auch den Pflegekostenanteil von Fr. 21.60 pro Tag bzw. Fr. 7'884.-- pro Jahr (§ 1 Abs. 1 LU-ELV, zweiter Satz), obwohl der Kanton nicht dazu verpflichtet sei. Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG hätten die Kantone die Kosten der Pflege zu Hause sowie in Tagesstrukturen, nicht aber solche Kosten in Heimen zu ersetzen. Folglich würden die Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger zusätzlich entlastet. Allein die Höhe der anrechenbaren Tagestaxe sage noch nichts über die Einhaltung der Vorgabe von Art. 10 Abs. 2 lit.