Grundlage dafür sei ein Benchmarking der Taxen für Pensions- und Betreuungskosten, die von Pflegeheimen im Jahr 2010 in Rechnung gestellt worden seien, gewesen. Ursprünglich sei daraus ein Wert von Fr. 133.-- pro Tag errechnet worden, was 260 % des im ELG festgelegten anrechenbaren Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende entsprochen habe. Damit seien (damals) die Pflegeheimtaxen von 93 % der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen gedeckt gewesen. Aufgrund dieser Werte seien damals lediglich 25 von 61 Pflegeheimen über der genannten Grenze gewesen.